Das österreichische Energie Effizienzgesetz von 2014 betrifft in der Holzindustrie zwei Arten von Unternehmen.
Es betrifft in der Holzindustrie einerseits direkt Kraftwerksbetreiber, die Energie an Endkunden verkaufen und andererseits sogenannte große Unternehmen, die zertifiziertes Energiemanagement einführen oder regelmäßige Audits durchführen müssen. Auswirkungen kann es aber auch für kleinere Firmen haben, da auch diese sich effizienzsteigernde Maßnahmen anerkennen lassen können um diese dann auf dem Markt für Energieeffizienzmassnahmen zu verkaufen.
KMUs sind nicht verpflichtet, können aber eine Energieberatung durchführen lassen:
Energielieferanten: |
|
Große Unternehmen:
|
|
KMUs:
|
|
Energielieferanten (§10 EEffG)
Firmen, die in Österreich jährlich mehr als 25GWh Energie verkaufen, müssen in Zukunft bei Endverbrauchern Energieeffizienzmassnahmen in der Höhe von 0,6 % ihres Vorjahresenergieabsatzes umsetzen und nachweisen. 40% der Maßnahmen müssen in Privathaushalten durchgeführt werden.
Beispiel... |
Eine Firma verkaufte 2014 50 GWh elektrische Energie an Endkunden. 2015 muss sie 50GWh x 0,6% = 0,3 GWh an Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen. Alternativ dazu kann sie auch eine Ausgleichszahlung in Höhe von 20ct/kWh x 0,3 GWh = 60.000.- € leisten. Hier würde es sich anbieten, Energieeffizienzmaßnahmen auf dem freiem Markt zuzukaufen, da diese auf jeden Fall günstiger sind als die Ausgleichszahlung. |
Große Unternehmen (§9 EEffG)
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und Firmen, bei denen sowohl der Umsatz über 50,01 Mio € als auch die Bilanzsumme 43,01 Mio € übersteigen, sind verpflichtet, entweder ein zertifiziertes Energiemanagement einzuführen oder regelmäßige Energieaudits durchzuführen. Der Auditor muss bei der Monitoringstelle gelistet sein. Erst dadurch ist er berechtigt ein Audit im Sinne des EEffG durchzuführen. Sowohl die Einführung des Energiemanagements als auch die Durchführung des ersten Energieaudits muss bis Ende November 2015 abgeschlossen sein.
Markt für Energieeffizienzmaßnahmen
Alle Unternehmen, also auch KMUs, können Energieeffizienzmaßnahmen setzen und sich diese bei der Monitoringstelle anerkennen lassen. Die anerkannten Maßnahmen können dann entweder direkt oder über virtuelle Handelsplattformen für Energieeffizienzmaßnahmen an verpflichtete Energielieferanten verkauft werden. Die Bewertung der Maßnahmen erfolgt durch die Monitoringstelle. Beispiele für Energieeffizienzmaßnahmen finden sich derzeit noch im sogenannten Methodendokument, das aber kurzfristig durch eine ausführlichere Richtlinienverordnung abgelöst werden wird (Stand 16.3.2015). Derzeit besteht erhebliche Rechtsunsicherheit, da sich viele industrielle Prozesse nicht im Methodendokument finden. Da auch die Richtlinienverordnung nicht alle möglichen prozesstechnischen Maßnahmen enthalten kann, müssen diese im Vorfeld mit der Monitoringstelle abgeklärt werden. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Monitoringstelle. Lt. Gesetz gibt es hier keine Möglichkeit, gerichtlich gegen eine bestimmte Entscheidung vorzugehen.
Grundsätzlich können sich Unternehmen nur Maßnahmen anrechnen lassen, welche nicht staatlich gefördert wurden, da sich der Fördergeber diese Maßnahmen selbst anrechnet.
Wichtig für die volle Anrechnung von Energieeffizienzmaßnahmen ist, dass die gesetzte Maßnahme bis zum 1.1.2021 wirksam ist. Es kommt bei Maßnahmen also immer auf die Höhe der jährlichen Einsparung und die Dauer der Einsparung an.
Und was können wir für Sie tun?
Wenn Ihr Unternehmen von EEffG betroffen ist, beraten wir Sie gerne über Ihre Verpflichtungen und Möglichkeiten. Wir führen Energiemanagementsysteme ein oder führen Energieaudits durch. Selbstverständlich sind wir bei der Monitoringstelle gelistet. Durch unsere Mithilfe können Sie ihre Energiekosten senken und Ihren Betrieb dadurch wirtschaftlicher führen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Dokumente:
Handelsplattformen für anerkannte Energie-Effizienz-Massnahmen:
Rudlof GmbH | Rinnegger Straße 30 | A-8061 St. Radegund bei Graz
Tel. +43 3132 433 -24 Fax -34 | ib@rudlof.at | www.rudlof.at